ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Dr. Kazemi Idealsystem

 

I.Geltungsbereich:

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf alle Rechtsgeschäfte (Anbote, Annahmen, Bestellungen, Lieferungen, Leistungen etc.) mit der Fa. Dr. Kazemi Anwendung. Sie bilden einen integrierenden Bestandteil jedes Anbotes bzw. Geschäftsabschlusses.

(2) Mit der ersten rechtsgeschäftlichen Anbahnung erklärt sich der Geschäftspartner von Fa. Dr. Kazemi für dieses und alle weiteren RechtsgeschŠfte ausdrücklich mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und an diese gebunden.

 II. Vertragsabschluß:

 (1) Die Annahmeerklärung eines Kundenauftrages (Anbots) gilt als rechtzeitig, wenn die Annahmeerklärung binnen 14 Tagen nach Einlangen des Auftrages an die zuletzt bekanntgegebene Adresse des Kunden (Auftraggebers) abgesendet wurde. Innerhalb dieser Zeit ist der Kunde an seinen Auftrag (Anbot) gebunden.

 (2) Kundenaufträge (Anbote) sind nur bindend, wenn sie schriftlich erfolgen. Mündliche Nebenabreden und Absprachen, die nicht durch eine ausdrŸckliche schriftliche Vollmacht des sie abgebenden Mitarbeiters von Dr. Kazemi gedeckt sind, binden die Fa. Dr. Kazemi nicht.

 (3) Eine von dem Auftrag abweichende AnnahmeerklŠrung gilt durch den Kunden genehmigt, wenn von diesem nicht binnen acht Tagen (Poststempel) ab dem Datum der Annahme ausdrücklich schriftlich widersprochen wird.

 III. Erfüllungszeit:

 (1) Liefertermine sind, falls nicht ausdrücklich ein fixer Termin schriftlich vereinbart wurde, unverbindlich und legen nur den ungefähren Zeitraum der voraussichtlichen Lieferung fest.

 (2) Wird ein vereinbarter Liefer- oder Fertigstellungstermin um mehr als vier Wochen überschritten, so hat der Käufer das Recht unter Einhaltung einer angemessenen Nachfrist von mindestens vier weiterer Wochen vom Vertrag zurückzutreten. Fa. Dr. Kazemi gerät erst mit schriftlicher Setzung dieser Nachfrist mit der Leistung in Verzug und treten erst ab diesem Zeitpunkt die gesetzlichen Verzugsfolgen ein.

 IV. Erfüllungsort, Gefahrenübergang:

 

(1) Erfüllungsort ist der Sitz von Fa. Dr. Kazemi in Wien.

 (2) Bei vereinbarter Versendung der vertragsmäßig bestellten Ware gilt der Vertrag mit Ablieferung an den jeweiligen Transporteur als erfüllt und geht zu diesem Zeitpunkt die Preisgefahr auf den Kunden über. Eine Versendung erfolgt jedenfalls auf Gefahr und Kosten des Kunden.

 V. Annahmeverzug:

 (1) Fa. Dr. Kazemi verständigt den Kunden von der zur Abholung bereit gestellten Ware bzw. von der Übergabe an den gewählten Transporteur bzw. vom Termin der Lieferung. Der Kunde ist sodann verpflichtet, die zur Abholung bereit gestellte Ware bzw. die übersandte bzw. gelieferte Ware unverzüglich anzunehmen und hat Fa. Dr. Kazemi ihre Leistung mit dem Tag der Bereitstellung bzw. Übergabe an den Transporteur bzw. Lieferung erfüllt. Bei Annahmeverzug treten die gesetzlichen Verzugsfolgen ein. Bei Annahmeverzug sowie bei einer durch höhere Gewalt verursachten Lieferunmöglichkeit ist Fa. Dr. Kazemi berechtigt, die vertragsmäßig bestellten Waren auf Kosten und Gefahr des Kunden selbst oder bei einem von Fa. Dr. Kazemi nach handelsüblicher Sorgfalt gewählten Spediteur einzulagern.

 VI. Gewährleistung, Haftung:

 (1) Das Recht auf Gewährleistung erlischt, wenn es nicht binnen acht Tagen nach Empfang der Ware schriftlich mit konkreter Angabe des behaupteten Mangels geltend gemacht wird (Rügepflicht) oder wenn Veränderungen oder Mischungen (Rezepturänderungen) durch den Kunden selbst vorgenommen werden.

 (2) Mängel an Teilen der Lieferung berechtigen nicht zu Gewährleistungsansprüchen hinsichtlich der Gesamtlieferung.

 (3) Der Kunde stimmt ausdrücklich und unwiderruflich zu, auch im Falle von mehrfachen Störungen oder Mängeln der Ware, unabhängig davon, ob diese bereits im Zeitpunkt der Übergabe bestanden oder erst im Nachhinein auftreten, in Anlehnung an die Bestimmungen des Gewährleistungsrechtes gemäß ¤¤ 922 ff ABGB ausschließlich und jedenfalls vorrangig und primär die Verbesserung und Behebung der Störung bzw. des Mangels durch Fa. Dr. Kazemi zuzulassen und am Vertrag festzuhalten, insbesondere jegliche Handlungen zu unterlassen, die aufgrund einer Adaptierungsbedürftigkeit die Auflösung, die Aufhebung, den Rücktritt, die Rückabwicklung oder sonstige Beendigung des Vertrages zur Folge hätten.

 (4) Weiters verzichtet der Kunde aus diesem Grund für den Fall des Auftretens von Störungen oder Mängeln der Ware ausdrücklich und unwiderruflich auf die Geltendmachung von Preisminderungs- und Anfechtungsansprüchen jeglicher Art. Dies auch für den Fall mehrfacher Funktionsstörungen und erforderlicher Mängelbehebungen und Adaptierungen.

 (5) Jeder Schadenersatz ist ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht auf grobes Verschulden oder Vorsatz zurückzuführen ist. Unter grobem Verschulden ist bewusstes Ausserachtlassen der Sorgfaltspflichten zu verstehen.

 (6) Gemäß § 8 Z 2 Produkthaftungsgesetz haftet Fa. Dr. Kazemi nicht für jene Schäden, die in der Eigenschaft der Ware liegen und im Zeitpunkt ihres In-Verkehr-Bringens nach dem Stand der Wissenschaft und Technik nicht als Fehler erkannt werden konnten.

 (7) Der Schadenersatzanspruch ist jedenfalls mit dem Wert der auftragsgemäß gelieferten Ware begrenzt.

 (8) Sämtliche Ansprüche gegen die Fa. Dr. Kazemi sind spätestens nach Ablauf eines halben Jahres seit Erfüllung bei sonstiger Präklusion gerichtlich geltend zu machen.

 VII. Entgelt:

(1) Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise (exkl. USt.) in Euro ab Lieferwerk wenn nicht anders vereinbart, ohne Verpackung und ohne Nachlaß oder Skonto. Verpackungskosten und sonstige Spesen gehen wenn nichts anderes vereinbart zu Lasten des Kunden.

 (2) Die Zahlungsmodalitäten werden mit dem Kunden gesondert vereinbart. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie Interventionskosten verrechnet.

 (3) Vom Auftraggeber geltend gemachte Garantieansprüche berechtigen diesen nicht, vereinbarte Zahlungen zurückzuhalten.

 (4) Vom Auftraggeber geleistete Zahlungen werden zuerst auf Zinsen und sonstige Nebengebühren und dann auf den Kaufpreis verrechnet.

 VIII. Terminsverlust:

 (1) Gerät der Auftraggeber mit Zahlungsverpflichtungen mehr als zwei Wochen in Verzug, kann Fa. Dr. Kazemi den gesamten Kaufpreis sofort zur Zahlung fällig stellen.

 (2) Die gesamte Restforderung wird weiters fällig, wenn in das Vermögen des Auftraggebers erfolglos Exekution geführt wird, das Insolvenzverfahren eingeleitet wird oder die Zwangsversteigerung von Liegenschaften bewilligt wird.

 (3) Jedenfalls berechtigt der Eintritt des Terminsverlustes die Fa. Dr. Kazemi, vom Vertrag zurückzutreten.

 IX. Kostenvoranschlag:

 (1) Die Erstellung eines Kostenvoranschlages erfolgt nur auf ausdrücklichen schriftlichen Auftrag. Kostenvoranschläge sind entgeltlich und wird der Zeitaufwand für deren Erstellung mit maximal 2% der Auftragssumme verrechnet. Bei wirksamem Zustandekommen des Auftrages werden die Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlages entsprechend dem Umfang des erteilten Auftrages in Abzug gebracht.

 (2) Soweit gesetzlich zulässig, sind Kostenvoranschläge unverbindlich, sofern die Verbindlichkeit nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wird.

 X. Eigentumsvorbehalt/Zurückbehaltungsrecht:

 (1) Bis zur vollständigen Bezahlung und Abdeckung sämtlicher aus einem Liefervertrag sich ergebenden Verbindlichkeiten des Kunden sowie allfälliger Zinsen, Kosten und GebŸhren bleibt die bestellte Ware Eigentum von Fa. Dr. Kazemi und geht das Eigentumsrecht erst mit deren vollständiger Berichtigung auf den Kunden über. Bis zum Übergang des Eigentums auf den Kunden, ist eine VerŠu§erung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Überlassung der auftragsgemäß gelieferten Ware ohne schriftliche Zustimmung von Fa. Dr. Kazemi unzulässig.

 (2) Fa. Dr. Kazemi hat bezüglich sämtlicher Forderungen gegen den Kunden ein Pfandrecht am Liefergegenstand. Entstehen durch vertragswidrige Handlungen des Kunden, insbesondere durch Verfügungen über das Vorbehaltseigentum, Ansprüche des Kunden gegen Dritte, so werden diese Ansprüche schon jetzt an Fa. Dr. Kazemi abgetreten. Bei aufrechtem Eigentumsvorbehalt darf der Kunde die gelieferte Ware oder die aus ihrer Be- oder Verarbeitung entstandene Sache nur im ordentlichen Geschäftsverkehr und gegen Barzahlung verŠu§ern. Diesfalls ist der Kunde verpflichtet aus dem Erlös zuerst die Forderung von Fa. Dr. Kazemi zu befriedigen.

 (3) Hinsichtlich aller sonstigen Forderungen, die im Zusammenhang mit dem Liefergegenstand entstehen bzw. entstanden sind, nämlich Forderungen aus Reparaturen einschließlich Vorreparaturen, Ersatzteil-, Zubehšrlieferungen sowie Versicherungskosten u.Š. hat Fa. Dr. Kazemi ein Zurückbehaltungsrecht.

 XI. Allgemeines:

 (1) Die Unwirksamkeit einzelner dieser Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

 (2) Die in den Angeboten, Katalogen, Prospekten und sonstigen Aussendungen der Fa. Dr. Kazemi enthaltenen Angaben und Daten über Maße, Gewichte, Tragfähigkeit, Leistungsfähigkeit und ähnlichem sind unverbindlich.

 XII. Schriftlichkeit:

 (1) Zwischen den Vertragsparteien gelten ausschließlich die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Fa. Dr. Kazemi vorgesehenen Liefer- und Zahlungsbedingungen. Jede abweichende Vereinbarung bedarf zu deren Gültigkeit der Schriftlichkeit.

 (2) Zwischen den Vertragsparteien gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Fa. Dr. Kazemi. Ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung erlangen für Fa. Dr. Kazemi von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten keine Gültigkeit, auch wenn Fa. Dr. Kazemi den abweichenden Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.

XIII. Gerichtsstandsvereinbarung und Rechtsform:

(1) Für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Fa. Dr. Kazemi bestehenden Vertragsverhältnissen ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Wien zuständig.

(2) Bei Verträgen mit internationalem Bezug wird österreichische Gerichtsbarkeit vereinbart.

(3) Auf alle Rechtsverhältnisse zwischen Fa. Dr. Kazemi und deren Vertragspartnern findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung.

XIV. Datenschutzerklärung

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